KFW Fördermittel für Coaching / Beratung
1. Gründercoaching für ExistenzgründerInnen
A. Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit als neuer Baustein im Gründercoaching Deutschland
Diese besondere Förderung kann seit Oktober 2008 innerhalb des ersten Jahres von GründerInnen, die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) erhalten haben, nach erfolgter Gründung beantragt werden. Beratungen vor der Gründung können über dieses Programm nicht gefördert werden.
Der Zuschuss beträgt maximal 3.600 Euro. 90 % des Beratungshonorars werden bundesweit als Zuschuss gezahlt. Das Netto-Gesamthonorar darf 4.000 Euro nicht überschreiten. Das maximal förderfähige Tageshonorar des Beraters beträgt 800 Euro (netto).
Der Antrag kann bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Wirtschaftsfördereinrichtung oder weiteren Institutionen, die als KfW-Regionalpartner benannt worden sind, gestellt werden.
B. Gründercoaching Deutschland
Die meisten Gründer und jungen Unternehmen brauchen eine kompetente Beratung, damit das Unternehmen Erfolg hat. Bewährt hat sich das Coaching-Prinzip. Ein qualifizierter Unternehmensberater betreut und begleitet das junge Unternehmen. Das Coaching wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Das Gründercoaching Deutschland wird bundesweit angeboten.
Wer kann das Gründercoaching in Anspruch nehmen?
Beratung vor der Gründung kann nicht gefördert werden.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Insgesamt werden höchstens 6.000 Euro gefördert. Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen folgende Zuschüsse:
Für weitere Information nehmen Sie telefonisch Kontakt unter 06074 4828992 mit mir auf oder benutzen Sie das Kontaktformular und starten Sie Ihr Geschäft mit einem professionellen Coach an Ihre Seite.
2. Unternehmenssicherung für UnternehmerInnen
A. Runder Tisch
Gefördert werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland, die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenen wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, obwohl sie gute Marktchancen haben.
Nicht gefördert werden Unternehmen die bereits einen Insolvenzantrag gestellt haben oder die aufgrund ihrer schlechten wirtschaftlichen Lage bereits verpflichtet sind, Insolvenz anzumelden.
Das Unternehmen beauftragt einen Berater mit einer Schwachstellenanalyse (”Unternehmens-Check”). Im Ergebnis unterbreitet der Berater Lösungsvorschläge. Am “Runden Tisch” mit allen Beteiligten stimmt er das weitere Vorgehen ab.
Der Unternehmens-Check umfasst höchstens 10 Tagewerke á 8 Stunden.
Wer trägt die Kosten der Beratung?
Das geförderte Unternehmen bezahlt lediglich die Mehrwertsteuer auf das Netto-Honorar des Beraters und die Fahrtkosten in Höhe der gesetzlichen Fahrtkostenpauschale für Dienstreisen.
Der Berater erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 160 Euro pro Einsatztag á 8 Stunden. Damit werden die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kopien, Telefon, Fax etc. abgegolten. Diese Kosten werden von der KfW und ggf. weiteren Finanzierungspartnern in den Bundesländern getragen.
Befinden Sie sich mit Ihrem Unternehmen in einer solchen Situation? Nehmen Sie mit mir Kontakt auf damit wir gemeinsam zügig die Schwachstellen identifizieren können!
B. Turn-Around-Beratung
Für Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, ist eine kompetente Beratung ein wichtiges Instrument zur Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Ein qualifizierter Berater steht dem Unternehmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Verfügung. Das Beraterhonorar wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
Die Turn-Around-Beratung wird bundesweit angeboten.
Wer kann die Turn-Around-Beratung in Anspruch nehmen?
Kleine und mittlere Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, jedoch mit einer positiven Fortführungsprognose.
Voraussetzung ist eine Schwachstellenanalyse eines unabhängigen Beraters/einer Beraterin.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.
Insgesamt werden höchstens 8.000 Euro gefördert.
Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen folgende Zuschüsse:
- 75 % in den neuen Bundesländern (sowie “Phasing Out”-Regionen)
- 50 % in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (außer “Phasing Out”-Region Lüneburg)
- 75 % in den “Phasing Out”-Regionen Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Lüneburg.
Sehr gerne unterstütze ich Sie dabei die geeigneten Fördermittel herauszufinden und zu beantragen.
Nehmen Sie jetzt telefonisch Kontakt unter 06074 4828992 mit mir auf oder nützen Sie das Kontaktformular und starten Sie mit einem professionelen Coach an Ihre Seite durch.
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